Testament im Falle des Todes

Aus der Vergangenheit mussten wir leider oft zu schauen, dass einige Muslime vebrannt oder nicht nach den islamischen Normen beeredigt wurden. Um dieses Problem zu verhindern, bieten wir jeden Muslim an das Dokuement “Testament im Falle des Todes” auszufüllen und mit der Kopie seines Ausweisdokumentes uns zu übergeben. Somit können wir im Falle eines Todesfalles die Gewährleistung der islamischen Normen (soweit gesetzlich möglich) garantieren.

 

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Das erste Grabfeld für Muslime im Osten

1996 schlossen wir die Gespräche mit der Stadt Leipzig ab und konnten von nun an die Muslime in Leipzig begraben. So konnten wir die städischen und religösen Normen miteinander kombinieren. Seit dem arbeiten wir auch mit unserem vertrauen Bestatter zusammen.

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1995 keine Überführung möglich

1995 war es dann soweit, dass wir einen Todesfall hatten, der nicht überführt werden konnte. Darauf hin führten wir Gespräche mit der Stadt Leipzig, wie man das Problem lönsen konnte. Ein Muslim braucht sein eigenen Bereich zur Beerdigung. Die Gespräche dauerten bis 1996 an.

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1993 erster Sterbefall

1993 gab es in unserer Gemeinde den ersten Todesfall. Die Frage war nun, ob wir eine überführung das Heimatland durchführen oder hier in Deutschland beerdigen sollten . Die Familie entschied sich für die Überführung. Jedoch war nun das Thema akuter geworden. Was sollen wir tun, wenn ein Muslim in Deutschland stirbt?

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