النكاح
Heirat
Islamische Heiratsverträge und Scheidungsanträge
وَمِنْ آيَاتِهِ أَنْ خَلَقَ لَكُم مِّنْ أَنفُسِكُمْ أَزْوَاجًا لِّتَسْكُنُوا إِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُم مَّوَدَّةً وَرَحْمَةً
“Und zu Seinen Zeichen gehört, dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschuf, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt.”
— Quran (30:21)
Ab dem 05.01.2026
bietet die Moschee islamische Heiratsverträge und Scheidungsanträge an
Voraussetzungen für einen religiösen Ehevertrag
Es muss ein Wali für die Frau vorhanden sein.
Frau und Mann müssen der Ehe ausdrücklich zustimmen.
Zwei männliche Zeugen müssen anwesend sein.
Eine Brautgabe (Mahr) muss festgelegt werden.
Frau und Mann müssen mindestens 18 Jahre alt sein und religiöse Pflichten wie z.B. das Gebet einhalten.
Für neu zum Islam Konvertierte gilt: Der Mann oder die Frau muss seit mindestens sechs Monaten Muslim/Muslima sein.
Beide Parteien stimmen zu, dass der Imam als religiöser Richter handelt und die gleichen Befugnisse wie ein religiöser Richter hat, einschließlich der Auflösung des Ehevertrags, falls dies notwendig ist.
Eheverträge in der Al-Rahman-Moschee sind ausschließlich für Muslime.
Spende für die Moschee.
Terminvereinbarungen müssen mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin erfolgen – per WhatsApp unter 01775110379 oder E-Mail: igs-am@hotmail.de.
Erforderliche Unterlagen für den religiösen Ehevertrag
Vorlage des Original-Personalausweis sowie einer Kopie, zusätzlich eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsbürger).
Wenn die Frau geschieden ist, muss eine offizielle Scheidungsurkunde vorgelegt werden.
WICHTIGER HINWEIS!
Die nach dem Ehevertrag ausgestellte Bescheinigung ist ausschließlich eine religiöse Heiratsurkunde. Sie ist keine staatliche (zivile) Urkunde und ersetzt nicht die Heiratsurkunde des Standesamts in Deutschland.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen müssen mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin erfolgen.